Was geschieht mit Immobilien, bei denen sich kein Erbe findet oder wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Die betreffenden Objekte gehen in den Besitz des Staates über, genauer werden sie Eigentum des betreffenden Bundeslandes. Eigentlich könnte man meinen, das ist von Vorteil für den Fiskus, oder doch nicht?
Das kleine Haus in der Uckermark gehörte einem alten Mann, der weder Erben besitzt, noch zu Lebzeiten genug Kapital hatte, um das Haus entsprechend zu pflegen. Nach seinem Tod wurde das Bundesland zum Erben und der Gutachter stellt fest, dass es sich um ein so genanntes „Mordobjekt“ handelt, da die Instandhaltungsrückstände zu hoch wären uns das Objekt so nicht verkauft werden kann.
Der Wohnraum vererbter Immobilien verfällt
So, wie in diesem Beispiel, sind viele Wohnimmobilien, die der Staat erbt, verfallen und marode. Bundesweit, so die Schätzungen, befinden sich mehr als 10.000 Wohnimmobilien im Bestand der Bundesländer, alleine 7.251 allein stehende Wohnhäuser. Mit gut 50 Prozent sind diese „Fiskalerbschaften“ im Alleineigentum des jeweiligen Bundeslandes, womit wir zu dem zweiten von vielen Problemen kommen, die diese vererbten Immobilien mit sich bringen. Oft handelt es sich um Teileigentum und der Staat ist inmitten einer Erbengemeinschaft eingebettet, was sowohl juristisch, als auch administrativ einen hohen Aufwand bedeutet.
Generell aber sind gut 20 Prozent dieser Wohnimmobilien auf dem Stand von vor 70 Jahren und ein Weiterverkauf ist in den meisten Fällen so unmöglich. Da der Staat nicht saniert, schon gar nicht bei Einzelobjekten, verfallen diese oder werden zu Spottpreisen versteigert.
Solch ein unwirtschaftlicher Sanierungsbedarf besteht bei gut 60 Prozent der Immobilien, was die Finanzministerin aus Rheinland-Pfalz dazu brachte, diese Objekte als „Schrott“ zu bezeichnen. Als Erbe von Immobilien freut sich Papa Staat nicht unbedingt als Verwalter von unbrauchbaren Immobilien zu agieren.
Divergente Bestände an fiskal-geerbten Immobilien
Von den bundesweit 10.000 Wohnimmobilien befinden sich gut 7.800 allein im Eigentum des Freistaats Bayern. Der Rest dieser Immobilien ist divergent auf das Bundesgebiet verstreut. Stadtstaaten wir Bremen oder Hamburg besitzen keine dieser Objekte, in Berlin gibt es nur Einzelfälle und selbst in dem ländlich geprägten Mecklenburg-Vorpommern gibt es nur eine Eigentumswohnung im Bestand, die das Bundesland erbte.
Einige Bundesländer geben keine Auskunft über den Bestand an fiskal-vererbten Immobilien und ohnehin gibt es keine einheitlichen Standards um die Bestände zu messen.
Auf dem Land sitzt der Staat auf dem Trockenen
Lage, Lage, Lage. Generell ist dies für den Wert einer Immobilie am entschiedensten. Doch wird der Staat als Erbe von Immobilien meist in ländlichen Regionen zum ungewollten Erbe. Als Beispiel bringt der Wiederverkauf eines Einfamilienhauses in Kronach in Oberfranken cica 85.000 Euro, das gleiche Objekt würde aber in München gut 1,5 Millionen Euro wert sein, mithin ein großer Unterschied für die Einnahmesituation des Landeshaushaltes.
Kurzum sind die Finanzminister und –Senatoren der Bundesländer kaum positiv gestimmt, wenn es um solche ungewollten Erbschaften geht. Die Verwaltungsaufwendungen allein in Bayern gehen in die Millionen und stehen nicht wirklich gut im Verhältnis zu den Wiederverkäufen. In Zeiten der Wohnungsknappheit sicher ein Wermutstropfen der besonderen Art.