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Grundstücksgesellschaft Mahlow West "Musikerviertel" mbH

Welche rechtlichen Grenzen hat die Fußball-EM?

Die laufende Fußball-Europameisterschaft in Frankreich lässt die Herzen der Fans höher schlagen und macht sich überall in Deutschland bemerkbar. Dazu gehören die unzähligen schwarz-rot-goldenen Fahnen in und an Fenstern und Balkonen, häufig werden die Spiele im Verbund bei Grillpartys geschaut und stark gejubelt, nicht selten untermalt von Feuerwerkskörper, wenn Deutschland ein Tor schießt und gewinnt. Doch wo setzt der Mietrecht grenzen? Ein paar Grenzen hat die Fußballstimmung nämlich doch. Damit die schwarz-rot-goldene Euphorie zur Fußball-EM nicht zur Kündigung führt, sollten sie Folgendes beachten.

Innerhalb der Wohnung

Wohnt man allein in einer Mietwohnung so hat man grundsätzlich keine Einschränkungen was die Wohnungsgestaltung angeht und kann daher nach eigenem Belieben auch die ganze Wohnung schmücken oder sogar die Wände in den Nationalfarben streichen. Der Vermieter verfügt diesbezüglich nämlich grundsätzlich über kein Mitspracherecht und darf daher auch keine Vorgaben machen. Rechtliche Grundlage dafür ist, dass die freie Gestaltung der (wenn auch nur gemieteten) eigenen vier Wände unter das auch grundrechtlich geschützte Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit fällt. Für Fußball-Fans ist wichtig, dass zu den eigenen vier Wänden auch die Innenseite der Fenster gehört und diese folglich auch frei gestaltet, also also auch mit einer Fahne oder Ähnlichem dekoriert werden darf, sofern die von draußen sichtbare Dekoration niemanden beleidigt oder etwa anstößig ist. Grundsätzlich können aber lediglich Mitbewohner der Gestaltung der Wohnung etwas wirksam entgegensetzen. Allerdings findet jegliche Dekoration ihre Grenzen, sofern sie andere belästigt. Das ist vor allem der Fall, wenn diese leuchtet oder ähnliche visuelle Effekte hat, die etwa Nachbarn vom Schlafen abhalten.

Auf dem Balkon

Zwar gehört der Balkon rechtlich zur Wohnung, jedoch kann der Mieter – anders als in der Wohnung – beim Gestalten des Balkons nicht frei nach Belieben verfahren. Jegliche Veränderungen am Äußeren des Hauses bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt vor allem für besondere Konstruktionen zur Anbringung einer Fahne oder ähnlichen Montagen. Bei allen Dekorationen, die über die Brüstung des Balkons hinausgehen, ist eine Erlaubnis des Vermieters ebenfalls erforderlich. Um den Frieden mit dem Vermieter und den Nachbarn nicht aufs Spiel zu setzen sollte man sich alsso grundsätzlich mit dem Verimeter über jegliche Balkondekorationen abstimmen. Wenn der Mieter die Dekoration anbringen darf, muss er aber stets selbst sicherstellen, dass bei Wind und Wetter nichts herunterstürzt und niemand belästigt wird.

Grillpartys

Fußball und Grillen, das passt. Für viele gehört das Grillen zum Fußballabend dazu. Um zu wissen, was man darf und vor allem was man nicht darf, hilft ein Blick in den Mietvertrag. Darin kann zum Beispiel das Grillen auf dem Balkon untersagt werden. Übersieht der Mieter eine solche Klausel und missachtet sie, könnte im schlimmsten Fall sogar die Künidgung drohen. Fehlt eine solche Klausel ist der nichtgeregelte Fall grundsätzlich erlaubt, allerdings mit der Maßgabe, dass keine anderen Bewohner belästigt werden.

Jubeln und Feuerwerkskörper

Ab 22 Uhr sollte man auf Feuerwerkskörper unbedingt verzichten! Gleiches gilt zumindest für sehr lautes Jubeln, denn die Nachtruhe gilt auch während der Europameisterschaft. Zwar wird ein gemäßigtes und nicht allzu langes Jubeln keinen Volksaufstand auslösen, aber auf die Nachtruhe sollte auch im Interesse des Friedens in der Nachbarschaft unbedingt Rücksicht genommen werden.

Tipp: Egal, wie Sie die Fußball-EM genießen, oder auch nicht, kommunizieren Sie höflich mit den Nachbar oder veranstalten Sie ein gemeinsames Hoffest. Das schafft Vertrauen und hilft nachhaltig den Frieden zwischen Nachbarn und in Mehrfamilienhäusern zu bewahren.D

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