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Grundstücksgesellschaft Mahlow West "Musikerviertel" mbH

Vor der Hausordnung sind alle gleich

Mieter/Vermieter – Mieter haben mit der Festlegung der Hausordnung zumeist wenig bis gar nichts zu tun. Dennoch besitzt der Vermieter keinen unbeschränkten Spielraum: Die Hausordnung muss den gesetzlichen Rahmen beachten und darf zudem keine übertriebenen Regelungen enthalten.

Die meisten Mieter nehmen die Hausordnung beim Einzug in der Regel nur sehr beschränkt war. Interessant wird sie dann erst im Falle eines Streites. Bei wiederholten Regelverstößen hat der Vermieter das Recht, seine Mieter abzumahnen oder ihnen gar fristlos zu kündigen.

Gleiches Recht für alle

Mieter eines Mehrfamilienhaus sind an die Hausordnung gebunden.
Jeder Mieter ist verpflichtet sie zu kennen und zu befolgen. Falls jene nicht dem Mietvertrag beiliegt, muss der Vermieter sie öffentlich und gut sichtbar aushängen.
Kein Mieter darf hierbei bevorzugt oder benachteiligt werden, es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.

In der Hausordnung sind die Rechte und Pflichten der Mieter niedergeschrieben. Den konkreten Inhalt bestimmt jedoch der Vermieter. Mieter von Werkswohnungen oder Wohnungsbaugenossenschaften besitzen in manchen Fällen ein Mitbestimmungsrecht, wobei Ruhezeiten und Regelungen für die Treppenhausreinigung meist vom Vermieter festgelegt werden.

Nichtige Bestimmungen

Trotz des Gestaltungsrecht seitens des Vermieters, sind nicht alle Regelungen zulässig. Die Hausordnung darf keine Regelungen enthalten, die mit geltenden Gesetzen in Konflikt geraten würden. So ist es beispielsweise unzulässig Mieter prinzipiell an Reparaturkosten zu beteiligen oder ihnen ab einer gewissen Uhrzeit Besuche zu verweigern. Gleiches gilt für das Benutzen von Wasser oder der Gestaltung der Wohnung. Oftmals profitiert der Vermieter von der Unwissenheit der Mieter – besonder wenn es um unvorhergesehene Kosten geht. Mieter sollten demnach ihre Pflichten, aber auch ihre Rechte genaustens kennen.

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