Das im Sommer diesen Jahres eingeführte „Bestellerprinzip“ hat die Rolle der Makler bei Vermietungen nachhaltig stark geändert. Viele Berliner Makler müssen das Vermietungsgeschäft aufgeben und verlieren damit eine wichtige Einkommensquelle.
Berlin/Mietrecht – Im vergangenen Sommer 2015 wurde die Welt der Mieter, Vermieter und Makler revolutioniert. Mit der im Juni eingeführten Mietpreisbremse und dem gleichzeitig eingeführten „Bestellerprinzip“ entlastete die Politik, allen voran Justizminister Heiko Maas (SPD), die Mieter und sorgte für größeren Schutz. Während die Mietpreisbremse vor allem eine politische Antwort auf die besonders in beliebten Gegegenden stark steigenden Mieten und beginnenden Verdrängungsprozesse war, sollte das sogenannte Bestellerprinzip den Mieter vor unfairer Kostenabwälzung des Vermieters geschützt werden. Dieser durfte bis dahin die Kosten für einen Makler, der seine Immobilie vermitteln soll, auf den Mieter abwälzen. In aller Regel bedeutete das, dass der neue Mieter neben der Kaution auch noch die sogenannte Maklerprovision zahlen musste.
Seit einigen Monaten nun verpflichtet das Bestellerprinzip nun dazu, dass derjenige, der den Makler bestellt, ihn auch bezahlen muss. Eine Kostenabwälzung auf den neuen Mieter ist seitdem also unzulässig – mit verschiedenen Folgen für alle Beteiligten. Während der Mieter finanziell geschützt wird und keine Maklerprovision mehr bezahlen muss, verzichten sehr viele Vermieter nun auf die Bestellung von Makler und versuchen stattdessen, ihre Immobilie selbstständig zu vermitteln. Zwar sind einige unerlaubte „Umgehungstaktiken“ im Umlauf, die das neue Bestellerprinzip im Interesse des Vermieters und vor allem des Maklers aushebelt, doch sehr viele Makler sehens ich mit Umsatzeinbußen konfrontiert und müssen das Vermietungsgeschäft aufgeben. Laut Dirk Wohltorf, dem Berliner Vorstandschef des Immobilienverbands IVD hätten viele Vermittler, die auf das Vermietungsgeschäft spezialisiert seien, Schwierigkeiten und würden sich nun auf das Verkaufsgeschäft konzentrieren.
Daten zu den tatsächlichen Umsatzeinbrüchen der Makler wurden seitens des Immobilienverbands IVD zwar noch nicht erhoben, doch laut eine Umfrage der Internet-Plattform Immobilienscout24 hatten etwa 80 Prozent der Makler seit der Einführung des Bestellerprinzips spürbare Einbußen im Bereich Vermietung. Fast die Hälfte sehe sogar ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.