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Wann kann der Vermieter Mietverträge kündigen?

Kündigung – in welchem Rahmen ein Vermieter seinem Mieter kündigen kann, ist gesetzlich geregelt. Dennoch ist es nicht selten ein Streitpunkt,, der vor Gericht enden kann. Wann und aus welchen Gründen Ihnen gekündigt werden kann, erfahren sie hier.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beschreibt den Zeitraum, in welchem der Vermieter den Mietvertrag nicht ordentlich, das heißt nicht aus Eigeninteresse beziehungsweise grundlos, kündigen kann. Während der Mieter das Mietverhältnis jederzeit beenden kann, sind dem Vermieter enge Grenzen gesetzt.

Die Kündigungsfrist ist in der Regel gestaffelt. Ihre Dauer richtet sich danach, wie lange das Mietverhältnis besteht. Je länger das Mietverhältnis dauert, umso länger ist die vom Vermieter einzuhaltende Kündigungsfrist. Sie liegt 5 Jahre lang bei 3 Monaten und verlängert sich dann auf 6 Monate und nach 8 Jahren Mietverhältnis auf 9 Monate.

Kündigungsgründe

Jeglicher Kündigungsgrund muss in jedem Fall rechtlich wirksam sein. Ein solch legitimer Grund kann wirtschaftliches Interesse, aber auch nachgewiesener Eigenbedarf sein, wobei die angegebenen Gründe stets geprüft werden können.

So kann der Vermieter das Mietverhältnis aus Eigenbedarf kündigen, wenn er selbst, ein Angehöriger oder eine andere Peron mit enger Bindung die Wohnung nachweislich benötigt. Auch die Unterbringung einer pflegbedürftigen Person rechtfertigt eine wirksame Kündigung. In jedem Fall darf dem Vermieter aber keine andere leerstehende Wohnung zur Verfügung stehen. Ebenso ist ein lediglich vorübergehender Bedarf zur Nutzung nicht legitim, beispielweise die Unterbringung von zu Besuch kommenden Verwandten.

Ein weiterer rechtlich wirksamer Kündigungsgrund ist die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie. Ist das Mietverhältnis nachweislich hinderlich für den Verkauf der Immobilie oder senkt es den Verkaufspreis stark, kann eine Kündigung wirksam werden. Jedoch muss der Vermieter die vergeblichen Verkaufsbemühungen, sowie seine Existenznot oder wirtschaftlichen Einbußen nachweisen. Eine Kündigung kann zudem auch wirksam sein, wenn der Vermieter seine Immobilie durch Sanierung aufwerten möchte und der Wohnraum für eine lange Zeit nicht bewohnbar ist.

Außerordentliche Kündigung

Trotz Kündigungsfrist kann eine sogenannte außerordentliche Kündigung (auch: fristlose Kündigung) rechtlich wirksam sein, wenn die Gründe rechtlich legitim sind. In diesen Fällen ist das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet und der Mieter muss die Wohnung nach einer angemessenen Frist zur Räumung von in der Regel zwei Wochen verlassen.
Der häufigste Grund für eine fristlose Kündigung ist der Zahlungsverzug seitens des Mieters. Zahlt dieser nämlich seine Miete oder die Kaution nicht, ist eine fristlose Kündigung in jedem Fall wirksam. Bei Stören des Hausfriedens und jeglichen Verstößen muss der Vermieter den betroffenen Mieter erst abmahnen und ihn mit der Kündigung bei erneutem Verstoß drohen.

Red. R. Klatt

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