Die im Oktober 2014 beschlossene Mietpreisbremse muss für den Vermieter nicht unbedingt hindernd sein – mit vielerlei Tricks lässt sich die Bremse umgehen.
Berlin – Seit vergangenem Monat setzt die Politik explodierenden Mieten eine Schranke. Die sogenannte Mietpreisbremse soll die Bürger – vor allem denen mit mittlerem und geringem Einkommen – ab Januar 2015 vor starken Preisanstiegen schützen. Mittlerweile zeichnet sich jedoch ab, dass viele Vermieter das neue Gesetz geschickt umgehen, was die Bürgschafts-Plattform kautionsfrei.de erörtert hat.
1. Modernisierung
Von der Mietpreisbremse nicht erfasst werden Neubauten, aber auch grundlegend modernisierte Wohnungen und Häuser. Dies ist ein verständlicher Anreiz für Vermieter zu sanieren. Energetische Sanierungen werden hinzukommend vom Staat gefördert. Daher ist es weniger ein Trick, mehr eine Einladung seitens des durch den Staat verabschiedete neue Gesetz zur Mietpreisbremse.
2. Staffel – und Indexmieten
Um die Bremse umzugehen werden unter Vermietern zunehmend Staffel – oder Indexmieten beliebt. Bei einer Staffelmiete steigt die Miete in regelmäßigen Abständen automatisch, Indexmieten steigen gekoppelt an eine wirtschaftliche Größe – meist die Lebenshaltungskosten, was durchaus gefährlich werden kann. Beide Arten von Mietverträgen sind von der Mietpreisbremse nicht erfasst.
3. Erhöhung vor der Inkrafttreten
Die Mietpreisbremse tritt erst ab 01. Januar 2015 in Kraft. Viele Vermieter erhöhen die Mieten deshalb beinahe panisch im Vorfeld, vor Inkrafttreten des neuen Gesetztes. Dies erhöht nicht nur real die Miete vor Beginn des neuen Jahres, sondern erhöht die sich aus der Durchschnittsmiete errechneten „Vergleichsmiete“, welche essentiell für die Mietpreisbremse ist und an der sich zukünftige Mieten orientieren müssen.
4. Möblierte Wohnungen
Möblierte Wohnungen werden von der Mietpreisbremse nicht erfasst. Diese Lücke im Gesetz lädt Vermieter zur Umgehung praktisch ein. Besonders an Geschäftsleute und andere Gutverdiener lassen sich möblierte Wohnungen oft leicht vermieten.
5. Auf Unkenntnis spekulieren
Ohne zu pauschalisieren, wird durchaus erwartet, dass nicht wenige Vermieter auf die Unwissenheit einiger Mieter setzen könnten. Nicht selten sind Mieter über die aktuelle Lage nicht informiert – das betrifft vor allem ihre Rechte. Im Falle dessen, dass der Vermieter eine zu hohe Miete verlangt, müsste der Mieter klagen.