Als Mieter ist außerordentlich wichtig zu wissen, in welchem rechtlichen Verhältnis man sich zum Vermieter befindet. Themen wie Arten und Formen von Mietverträgen, Nebenkosten oder Mängel in der Wohnung sollten dem guten Mieter auf jeden Fall geläufig sein. Die wichtigsten Dinge, auf die zu achten ist, erfahren sie hier.
Maklerprovision
Zwar lassen sich häufig auch Objekte ohne eine zu zahlende Maklerprovision finden, doch oftmals fällt sie dennoch an. Dabei muss sich der Mieter aber keineswegs jede Provision gefallen lassen. Verlangt werden dürfen maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer und auch nur von einem unabhängigen Makler, der weder der Vermieter selbst, noch Eigentümer oder Verwalter sein darf.
Mietvertrag
Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Oftmals bestehen Vermieter auf sogenannte „variable Mieten“ in der Hoffnung einen höheren Gewinn zu machen. Wenn die Wahl für den Mieter besteht, sollte er versuchen eine sogenannte Staffelmiete zu umgehen, da sie diesen oftmals für viele Jahre an eine Wohnung bindet und sich nicht an der Marktlage orientiert, sondern in Zeitintervallen („Staffeln“) steigt. Wenn variable Miete empfiehlt sich stattdessen die sogenannte Indexmiete die sich an der Marktlage orientiert und somit sehr viel weniger risikoreich ist. Für den Mieter zu beachten ist auch, inwieweit der Vermieter die 2015 in Kraft tretende Mietpreisbremse beachtet. Zwar haben Vermieter es relativ leicht diese durch die gesetzlichen Lücken der Mietpreisbremsen zu umgehen, doch viele Vermieter machen auch vom Unwissen der Mieter Gebrauch und verlangen trotz Vergleichsmiete mehr Miete als zulässig.
Unwirksame Klauseln im Vertrag
Nicht alles, was Vermieter gern von Mietern verlangen wollen, dürfen sie aus rechtlicher Sicht auch verlangen. Klauseln, die den Mieter unangemessen benachteiligen sind unzulässig – allerdings liegt es am Mieter selbst diese Klauseln als unwirksam zu erkennen. So darf der Vermieter beispielsweise nicht verlangen, dass ab einer bestimmten Zeit nicht mehr geduscht wird. Es gilt, sich als Mieter hinreichend zu erkundigen, welche Klauseln rechtlich legitim und welche es nicht sind.
Nebenkosten
Die Nebenkosten sind jene Kosten, die in der Kalkulation von vielen Mietern oftmals aus der Strecke bleiben. Zur Miete kommen Wasser -, Heizungs – und Stromkosten hinzu. Des Weiteren fällt in manchen Miethäusern die Beteiligung am sogenannten Hausgeld an, welches unter anderem für Kosten der Müllabfuhr oder der Treppenhausreinigung erhoben wird. Der Mieter sollte also möglichst streng kalkulieren. Eine Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach der Abrechnungsperiode zugehen. Bei zu stark steigenden Nebenkosten sollte der Mieter die Nebenkostenabrechnung gegebenenfalls von einem örtlichen Mietverein prüfen lassen.
Auftreten von Mängeln
Fallen in der Wohnung Probleme an, welche nicht vom Mieter schuldhaft verursacht wurden, zahlt ausschließlich der Vermieter für die Mängel. So muss sich der Mieter keineswegs an Kosten zur Schimmelbeseitigung oder anderen Reparaturen beteiligen. Vermieter wälzen nicht selten diese Art Kosten auf den unwissenden Mieter ab.
Übergabe der Wohnung
Wenn im Mietvertrag von einer „besenreinen Übergabe“ zu Mietende die Rede ist, verpflichtet das den Mieter zur Übergabe der Wohnung im sauberen und leeren Zustand, nicht aber zu Schönheitsreparaturen, wie Renovierungen oder einem weißen Anstrich der gesamten Wände. Auch zum Mietende wälzen Vermieter anfallende Kosten gern auf den Mieter ab, welcher sich auch in diesem Fall über seine Rechte und Pflichten auskennen sollte.
Red.: R. Klatt