Mietrecht: Falsches Parken kann zur Kündigung des Mietvertrages führen. In München erfolgte die ordentliche Kündigung des Mietvertrages von Mietern, weil diese zwei Mal rechtwidrig in der Einfahrt des Hauses parkten. Der Mietvertrag regelte die Unzulässigkeit des Parkens in der Einfahrt. Weiterlesen