Jaja, die Liste von Dokumentationen von Baumängeln im Internet und im Fernsehen ist lang und doch stellen umfangreiche Baumängel eher die Ausnahme dar, statt die Regel. Doch wie kann man für alle Beteiligten am Bau prophylaktisch agieren, um nachhaltige Schäden zu vermeiden und falls es doch zu Mängeln kommt, wie kann man auch ohne Schadenersatzforderungen schnell und effektiv eine Nachbesserung erreichen?
Es gibt meist viele Beteiligte am Bau und oft steht der private Bauherr gefühlt alleine da, nicht wissend, welche Gewerke dort agieren, geschweige denn ihre Arbeiten auf korrekt ausführen. Die Angst schwingt doch immer etwas mit, wenn es um den Bau des eigenen Hauses geht. Doch das muss nicht sein und wer aktiv und aufmerksam mit einem so genannten „Bautagebuch“ den Bauprozess notiert, kann weitaus ruhiger und nachhaltiger schlafen.
Das Bautagebuch und seine rechtlichen Grundlagen
Es wird meist vom Bauleiter aufgesetzt und vom ersten Einkauf an Materialien vor dem ersten Spatenstich an geführt. In ihm dokumentiert der Bauleiter sollte täglich, zumindest bei jedem Baustellenbesuch mit Informationen gefüllt werden. Bein den vertraglich vereinbarten Baustellenbesuchen, meist je nach Bauabschnitt, sind der Bauherr, der Bauleiter und die Handwerksbetriebe zu gegen. Neben allgemeinen Informationen zum Objekt enthält das Bautagebuch nicht nur die anwesenden Handwerker, sondern auch Materialien und Baugeräte die zum Einsatz kommen. Es wird der Stand der Bauarbeiten festgehalten, sowie die abgeleisteten Stunden der Handwerker vermerkt. Neben zukünftigen Aufgaben werden auch Nachträge oder Zusatzaufgaben festgelegt.
Das Bautagebuch hat insoweit vor Gericht bestand, wenn es von den obig genannten Personen unterschrieben wird. Der Bauherr kann aber auch ein eigenes Bautagebuch führen, wenn er die Baustelle, wenn möglich regelmäßig, besucht. Auch wenn diese privat angelegten Nachweise keinen Bestand per se vor Gericht haben, so können Sie doch als Beweismittel im Schadenfall heran gezogen werden. Es kann schriftlich oder auch digital erstellt werden, letzteres ist meistens der Fall, um auch Fotos als Nachweis zu dokumentieren.
Doch wie kann das Bautagebuch den Bauherren schützen?
Der Vorteil für den Bauherren liegt auf der Hand. Er kann über dieses Instrument und bei den formellen Besuchen der Baustelle alle notwendigen Informationen zum Bautenstand und den Ausführungen erhalten. Darüber hinaus gilt der formelle Besuch der Begutachtung des bisher Umgesetzten. Sollten also Mängel augenscheinlich erkennbar sein, können Bauleitung und Bauherr eine Nachbesserung festlegen, die der Handwerksbetrieb dann erfüllen muss.
Tipp: Ein Bautagebuch sollte mit aussagekräftigen Fotos ergänzt werden. Es macht auch Sinn einen Bausachverständigen bei den formellen Besuchen der Baustelle hinzuzuziehen, sofern vorhanden.
Je detaillierter das Bautagebuch geführt wird, umso sicherer ist man als Bauherr, wenn es um Streitereien mit den Handwerksfirmen geht. Ob Baumaterialien wie Fliesen oder Parkettdielen, Sanitärobjekte und Fenster- bzw. Türelemente sollte man schon beim Aussuchen im Baumarkt fotografieren und ins Bautagebuch überführen. Denn wenn der Baumarkt die falschen Einbauten liefert ist der Fehler einfacher nachzuweisen. Denn erstmal eingebaut, ist ein Umtausch oder Wandlung schwierig.
Und was war nochmal mit den Baumängeln?
Der umfangreiche Ausflug in die Notwendigkeit des Bautagebuches ist die beste und nachweisbarste Form um bei Baumängeln den für alle schnellsten und einfachsten Schritt zu tätigen. Da alles nachweisbar dokumentiert wurde, kann auf Grundlage der Aufzeichnungen Klarheit geschaffen werden.
Doch genau hier agieren viele Bauherren zu vorschnell. Mängel können immer vorkommen und in den überwiegenden Fällen liegt es an zu späten Lieferungen, dem Wetter oder nicht koordinierter Abläufe.
Ist der Mangel festgestellt, sollte man jedenfalls nicht gleich mit der Schadenersatzkeule schwingen.
Und warum?
Nachbesserung und Vorschussanspruch führen schneller zum Ziel
Wer gleich an Schadenersatzansprüche denkt braucht einen langen Atem und schnell sind Rechtsanwälte im Spiel. Geht also doch mal etwas daneben, sollte man alle Beteiligten unverzüglich in Kenntnis setzen und das betreffende Handwerksunternehmen eine Frist zur Nachbesserung setzen, bitte in Schriftform.
Wenn im Anschluss die Nachbesserungsfrist nicht gewahrt wird, was auch an wetterbedingten Unstimmigkeiten liegen kann, sollte man entweder eine zweite, kürzere Frist stellen oder den Handwerksbetrieb eine zweite Chance einräumen und ein Vorschussanspruch geltend machen. Bei dem Vorschussanspruch beauftragt der Bauherr ein Drittunternehmen dazu ein Angebot für die Nachbesserungsarbeiten zu erstellen. Der im Angebot ausgewiesene Nettobetrag inklusive Mehrwertsteuer kann der Bauherr dann vom gewährleistungspflichtigen Handwerksbetrieb verlangen, beziehungsweise ihn auf diesen „Vorschussanspruch“ hin verklagen.
Tipp: Halten Sie als Bauherr stets die Kommunikation mit allen Beteiligten offen. Die meisten Baumängel resultieren nicht aus böser Absicht und jeder Handwerksbetrieb wird bei Nachbesserungen ein offenes Ohr haben, gerade wenn das Bautagebuch den Nachweis erbringt.
Im Kern schützt das Bautagebuch ebenso, wie ein in gewisser Weise entgegenkommendes Verhalten aller Beteiligten, dass das Bauvorhaben am Ende ein voller Erfolg wird.