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Berliner Hartz-IV-Empfänger: höhere Mietzuschüsse

Berliner Hartz-IV – und Sozialhilfe-Empfänger erhalten zukünftig höhere Mietzuschüsse, auch zu den Heizkosten. Ziel dessen ist es, eine sozialen Verdrängung der Betroffenen zu verhindern. Dem Mieterbund geht das aber nicht weit genug.

Berlin – zum 1. Juli 2015 tritt die von Berlin kürzlich beschlossene Neuregelung der Zuschüsse für Hartz-IV – und Sozialhilfe-Empfänger in Kraft. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hatte den Berliner Senat dazu verpflichtet, welcher die Mehrkosten von rund 3,5 Millionen Euro schätzt. Ein Grund für die Neuregelung sind die gestiegenen Betriebskosten. Durch die Neuregelung steigen die maximalen Zuschüsse in allen Bereichen.

In Zukunft erhält ein Single-Haushalt je nach Größe der Wohnung und Art der Beheizung zwischen 438 und 463 Euro. Vierköpfige bekommen künftig zwischen 712 und 754. Für Ein-Personen-Haushalte heißt das ein durchschnittliches Plus von 28 Euro, Familien mit zwei Kindern erhalten im Durchschnitt 50 Euro mehr. Die Neuregelung hat vor allem zum Ziel, der Verdrängung sozial schwacher Haushalte aus der Stadt vorzubeugen. Die ab Juli in Kraft tretenden Maßnahmen sind dem Mieterverein allerdings noch zu wenig. Laut Mieterbund hätten rund ein Viertel aller Bedarfsgemeinschaften im letzten Jahr, trotz in der Regel kleinerer Wohnungen, eine Miete über dem Richtwert gezahlt. Der Richtwerte berücksichtige nur einfache Wohnlagen, weshalb er zu niedrig sei. Zudem seien auf diesem Nievau nur sehr wenig Wohnungen vorhanden. Der Mieterverein erachtet weitere Maßnahmen dehalb für unabdingbar.

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