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Berliner Gericht kippt Mietspiegel

In Berlin ist vergangene Woche ein äußerst relevantes Urteil gefällt worden. Das Amtsgericht Charlottenburg zweifle an der Aussagekraft vom Berliner Mietspiegel und gibt einer Vermieterin Recht, die die Miete erhöhen möchte. Der Mietspiegel basiere laut Richter nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist vorerst gekippt.

Berlin ist die Stadt der steigenden Mieten. In den letzten Jahren sind die Mieten vor allem in den beliebten Wohnlagen explodiert. Ein Mietspiegel stellt die Mieten einer Stadt oder Gemeinde dar und soll stark steigenden Mieten durch den Mittelwert der Mieten, die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“, vorbeugen. Aufbauend darauf verabschiedete die Bundesregierung erst im März diesen Jahres die viel kritisierte Mietpreisbremse, welche sich an diesen ortüblichen Vergleichsmieten orientiert. In Berlin stellt ein Gericht den Berliner Mietspiegel nun in Frage.

Hintergrund des Urteils vom 11. Mai 2015 im Amtsgericht Charlotteburg war eine Vermieterin, die die Miete einer Wohnung auf 7,19 Euro kalt pro Quadratmeter und damit deutlich über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen wollte und die Mieter, die sich mit Bezug auf das Zahlenwerk von 2013 zu Wehr setzten. Die Richter des Amtsgericht Charlottenburg gaben der Vermieterin Recht und kippten den Berliner Mietspiegel vorerst. Die Richter begründeten ihr Urteil mit ihrem Zweifel an der Aussagekraft des Mietspiegels, auf den sich die Mieter zu berufen versuchten. Der Mietspiegel basiere nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, weswegen er auch nicht als Richtlinie für Mieten zulässig sei. Zudem kritisierte das Gericht die eingteilten Kategorien des Mietspiegels.

Folgen des Urteils unklar

Kritisiert wird das Urteil des Amtsgerichts vor allem von Mieterverein, für den die Entscheidung nicht nachvollziehbar sei. Das Hamburger Institut F+B, welches den Mietspiegel aufgestellt hat, schwieg richtigerweise zu dem Urteil. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung spricht hingegen von einer Einzelfallentscheidung und verweist auf die Qualifikation des Mietspiegels.

Dennoch stellt das Urteil vieles auf den Kopf, was ohnehin schon nicht auf festen Füßen steht. Fraglich ist welche Auswikungen das Urteil auf das Verhalten von Mietern, auf künftige Entscheidungen und für die Mietpreisbremse hat.

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