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Grundstücksgesellschaft Mahlow West "Musikerviertel" mbH

Diese Versicherungen sind für Vermieter wichtig

Auch Vermieter sollten gegen gewisse Schadensfälle versichert sein, weil man nicht alle verhindern kann. Während aber einige Policen als unverzichtbar gelten, sind andere nur in bestimmten Fällen in Betracht zu ziehen. Sinnvolle Versicherungen können den finanziellen Schaden in jedem Fall begrenzen.

Als unverzichtbare Versicherung, die ein jeder Vermieter in Betracht ziehen sollte, gilt die sogenannte Haus – und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese deckt Personen – und Sachschäden Dritter ab, die vom Besitz des Vermieters, also vom Grundstück oder Haus ausgehen. Ein Beispiel für einen solchen Schaden ist eine heruntergefallene Dchziegel, die ein Auto beschädigt.

Des weiteren als unverzichtbar anzusehen ist eine Wohngebäudeversicherung, die den Vermieter gegen nicht selten auftretende Schäden wie Rohrbruch, Frostschäden, Feuerschäden, Sturm etc. versichert. Solche Schäden haben meist fatale finanzielle Folgen, wie zum Beispiel Mietausfälle, oder auch Totalverlust durch Feuerschäden. Besonders in bestimmten Gebieten, die etwa Erdrutsch-gefährdet oder Hochwasser-gefährdet sind, braucht es eine Wohngebäudeversicherung – in besonderen Fällen mit zusätzlichen Versicherung gegen die regionale Gefahr.

Sowohl die Wohngebäude-, als auch die Haftplichtversicherung gehören bei Immobilien, auf denen Lasten liegen, zum Beispiel Kredite von Banken, zum vertraglich vorgeschriebenen Rahmen.

Neben diesen beiden Absicherungen gibt es eine Reihe von ebenfalls sinnvollen Policen. Darunter fällt die Rechtsschutzversicherung für Vermieter, welche diesen finanziell für Rechtsstreitigkeiten mit Mietern absichert. Diese kann oftmals auch im Rahmen einer Privat-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Ebenfalls als sinnvoll einzuschätzen ist eine Wohnungshaftpflichtversicherung. Sie versichert den Vermieter bei Schadensfällen Dritter im Bereich der vermieteten Wohnung, die aber im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen. Das kann beispielsweise ein kaputter Boden oder eine sich lösende Deckenverkleidung sein. Diese Police ist meist kostengünstiger im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Hinzu kommen zwei Versicherungs-Policen, welche nur bedingt sinnvoll sind und Mietausfälle betreffen. Eine Mietausfallversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn sie nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist. In diesem Fall sichert sie den Vermieter finanziell bei temporärer Unbewohnbarkeit der Eigentumswohnungen, etwa durch Rohrbruch oder Brand.

Gegenüber vom Mieter verursachte Mietausfälle und den auftretenden Sachschäden ist ein Vermieter mit einer sogenannten Mietnomadenversicherung abgesichert. Diese ist allerdings nur bedingt sinnvoll, da ihre Laufzeit meist nur ein Jahr beträgt und die Voraussetzungen bei Antragsaufnahme und im Schadenfall etwas komplizierter sind.

In jedem Fall sollte ein Vermieter sich über die Notwendigkeit von gewissen Versicherung bewusst werden. Auch ist darauf zu achten, dass im Falle einer Wertsteigerung der Immobilie, so bei Sanierungen, Revitalisierungen von Nutz- auf Wohnfläche, oder Dchaufbauten auf bestehende Baukörper die Versicherungssummen angepasst werden. Doch dies sollte man beim Versicherungsexperten des Vertrauens erfragen.

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