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Grundstücksgesellschaft Mahlow West "Musikerviertel" mbH

Notwendige Versicherungen für Bauherren – Teil I

Wer sich mit dem Bau eines Eigenheimes beschäftigt, sollte sich auch mit den Gefahren auseinandersetzen, die ein Hausbau so mit sich bringen kann. Ob Diebstahl, Unfälle auf der Baustelle oder ein Feuer können den Bauherren nicht nur einfach finanziell schädigen, sondern die Existenz bedrohen. Dabei ist die Menge an notwendigen Versicherungen für Bauherren überschaubar.

Die Kaufverträge sind unterschrieben, beim Notar lief auch alles wie am Schnürchen und schon bald kommt die Baufirma um das Haus im Grünen zu erstellen. Doch viele Eigentümer eines Grundstückes übersehen gerne, das bereits das Eigentum eines Grundstückes seine Gefahren in sich birgt. Wir haben die notwendigen Versicherungen für Bauherren einmal zusammengetragen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die wohl notwendigste Absicherung ist die gegen Ansprüche Dritter. Gemäß BGB, § 823, haftet jeder Bürger mit seinem Eigentum, wenn er anderen einen Schaden zufügt. Und schnell denkt man „na ich habe ja eine Privathaftpflichtversicherung“. Doch Achtung: In der Regel ist der Haftpflichtschutz für Bauherren bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro automatisch mit enthalten, was für kleinere Umbauten ausreichen mag.

Doch wer ein Einfamilienhaus erbaut, beziehungsweise bauen lässt, sollte auf den Schutz einer Bauherrenhaftpflicht keinesfalls verzichten. Letztlich steht man als Bauherr immer im Fokus möglicher Schadenersatzansprüche Fremder, die die Baustelle betreten.

Achtung: Ein Bauschild „Baustelle, betreten verboten“ schützt in letzter Konsequenz nicht und befreit nicht vor gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen!

Doch benötige ich als Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wenn ich den Bau des Hauses an einen Bauträger übertrage?

Ja. Denn auch wenn man den Architekten oder die Hausbaufirma mit der Sicherung der Baustelle vertraglich beauftragen kann und auch die Haftungsfrage schriftlich klärt, gilt dies für die direkten Unfallgeschädigten nicht in jedem Fall. Die so genannte „Durchgriffshaftung“ von Schadenersatzansprüchen verpflichtet den Bauherren dazu, die gerechtfertigten Ansprüche befriedigen zu müssen. Ob der Versicherer im Anschluss den Bauträger in Regress nimmt, ist eine andere Geschichte.

Die Beiträge liegen im Schnitt bei 100 bis maximal 200 Euro, je nach Bausumme und Jahr. Die Gefahr, dass Besucher der Baustelle oder gar spielende Kinder auf dem Baugrundstück zu Schaden kommen ist einfach zu hoch und mögliche Schadenersatzansprüche bei Unfällen existenzbedrohend für Bauherren.

Die Feuerrohbauversicherung

Die Gefahr eines Feuers am Bau ist versicherungsmathematisch wahrscheinlicher, als ein Feuer bei einem fertig gestellten Haus, da Baumaschinen, die Verlegung von Stromkabeln und Sägearbeiten ein relatives Risiko darstellen. In den meisten Fällen ist die Feuerrohbauabsicherung in der verbundenen Wohngebäudeversicherung beitragsfrei mitversichert und gilt sechs bis 12 Monate bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Erst nach der Fertigstellung des Hauses sind dann die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel als komplexes Vertragswerk gegeben.

Wichtig: Bei der Fremdfinanzierung wird der Abschluss dieser Versicherung generell vom Kreditinstitut verlangt.

Die Bauleistungsversicherung

Hier scheiden sich die Geister, denn diese Versicherung ist kein Must-have, aber doch empfehlenswert. Diese Versicherung greift dann, wenn aus unvorhergesehenen Gründen Schäden entstehen, so zum Beispiel die Zerstörung des Rohbaus durch ein Unwetter. Auch der einfache Diebstahl von bereits verbauten Materialien, wie Fenster oder Heizanlagen, wären mitversichert. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro liegt der Versicherungsbeitrag bei 250 Euro.

In Teil II wollen wir uns die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung betrachten und die Antwort darauf geben, wer für den Diebstahl auf der Baustelle haftet, der Bauherr oder die Hausbaufirma.

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