Für finanziell unzuverlässige Mieter können Zahlungsrückstände gefährlich werden. Wie das Landgericht Berlin entschied, kann eine Kündigung wegen zu großer Zahlungsrückstände unter Umständen zulässig sein. Ausziehen müssen säumige Mieter aber nicht in jedem Fall.
Mietrecht/Berlin – Zahlungsrückstände verheißen aus rechtlicher Perspektive nie Gutes. Auch Mieter sollten Schulden beim Vermieter dringlichst begleichen – im besten Fall natürlich von Vornherein verhindern. Denn andernfalls kann eine solche Pflichtverletzung, unabhängig davon, ob es sich dabei um zu wenig gezahlte Miete oder nicht beglichene Schadensersatzansprüche handelt, im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Allerdings müssen solche Zahlungsrückstände nicht zwangsläufig eine Kündigung nach sich ziehen. Entscheidend ist nämlich zudem auch, ob der verschuldete Mieter die Nichtzahlung zu verschulden hat. Dies ist beispielsweise dann zu verneinen, wenn der Mieter nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügt. In diesem Fall ist eine Kündigung nicht berechtigt.
Das geht aus der Entscheidung des Berliner Landgerichts (Az.: 63 S 230/14) hervor. Im verhandelten Fall wurde einem Mieter fristlos geküdigt. Der Vermieter gab als Kündigungsgrund Zahlungsrückstände an, die aus einem bereits abschlossenen Verfahren vom Miter zu zahlen seien. In dem vorhergehenden Rechtsstreit konnte der Vermieter gegen den Mieter Schadensersatzanspruch geltend machen, weil dieser durch sein Verhalten Feuchtigkeit und in der Folge Schimmel in der Mietwohnung verursachte. Die dadurch entstandenen Kosten, die der Mieter tragen sollte, beglich dieser nicht, woraufhin der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigte.
Nach Auffassung des Berliner Landgerichts verletze der Mieter zwar offensichtlich seine Pflicht, wenn er die festgesetzten Kosten nicht begleicht, aber der Zahlungsrückstand könne eine Kündigung nur bei einem gleichzeitigen Verschulden des Mieters rechtfertigen. Dies lag nach Einschätzung der Richter aber im folgenden Fall nicht vor. Der Mieter konnte vor Gericht belegen, dass er nicht über die finnziellen Mittel verfügt, die Schulden zu tilgen. In diesem Fall könne also der Schuldner nicht zahlen und sei deshalb zumindest hinsichtlich einer fristlosen Kündigung schutzbedürftig. Verfügt ein säumiger Mieter allerdings über die entsprechenden Mittel, ist eine Kündigung grundsätzlich berechtigt.