Seit gestern kann in Deutschland auf die Bremse gegen steigende Mieten getreten werden – den Anfang macht Berlin, wo die Mietpreisbremse nach vielen Diskussionen nun in Kraft getreten ist. Die Wirkung bleibt aber weiter umstritten.
Stark sprunghafte und vor allem stark steigende Mieten soll in Zukunft nicht mehr geben. Das sieht zumindest die Politik unter Justizminister Heiko Maas (SPD) und die im März 2015 verabschiedete Mietpreisbremse vor. Seit gestern dürfen alle Bundesländer die neue Mietpreisbremse einführen, den Anfang macht allerdings die Hauptstadt alleine. Während sich die Einführung der Mietpreisbremse in allen anderen Bundesländern noch weiter hinzieht, macht Berlin als erstes Gebrauch vom neuen Gesetz unc tritt nun auf die Bremse. In der Realität heißt das, dass Neuvertragsmieten nur noch maximal 10 Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ortsübliche Vergleichsmiete ist im Mietspiegel festgelegt und errechnet sich aus einer Art Durchschnitts-Miete. Ebenfalls seit Montag gilt das sogenannte Bestellerprinzip, welches vorschreibt, dass ein Makler von demjenigen bezahlt werden muss, der ihn bestellt hat, und somit ein Abwälzen der Maklerprovision auf den Mieter in Zukunft verhindern soll. Mietpreisbremse und Bestellerprinzip sollen den Schutz des Mieters erheblich stärken und ihn vor übermäßigen und vor allem unbezahlbaren Kosten bewahren.
Ausnahmen der Mietpreisbremse lassen über Wirkung zweifeln
Die Mietpreisbremse ist von Anfang ein polarisierendes Thema und sehr umstritten. Während Vermieter sich in ihrer Freiheit eingeschränkt sehen und die Mietpreisbremse für ein Hemmnis halten, könnte diese aus Sicht des Mieters garnicht streng genug sein. Nach der Vorstellung eines konkreten Konzepts und der Verabschiedung des Gesetzes zur Mietpreisbremse im März 2015 ist aber auch die Wirkung der Mietpreisbremse äußerst strittig, da der Gesetzgeber gewisse „Ausnahmen“ vorgesehen hat und laut Kritikern die Möglichkeit zur Umgehung bietet.
So sind umfassend modernisierte Immobilien und Neubauten von der Mietpreisbremse völlig ausgenommen, was den Anreiz für Investoren aufrecht erhalten soll. Dies könnte laut Kritikern aber dazu führen, dass der ersehnte Effekt der Mietpreisbremse ausbleiben könnte. Ähnlich umstritten ist auch das Bestellerprinzip, für welche sich jetzt schon Taktiken zur Umgehung gefunden zu haben scheinen.
Folgen des Berliner Urteils zum Mietspiegel unklar
Einen weiteren Diskussionspunkt bietet das Mitte Mai 2015 gefällte Urteil eines Berliner Amtsgerichts zum Berliner Mietspiegel. Das Gericht zweifelte die wissenschaftliche Grundlage des Mietspiegels an und gab einer Vermieterin Recht, die die Miete ohne Beachtung des Mietspiegels erhöhen wollte. Da die Mietpreisbremse an die im Mietspiegel festgelegte ortsübliche Vergleichsmiete anküpft, ist nun fraglich, welche Folgen das Urteil zum Berliner Mietspiegel haben könnte. Einige Experten befürchten, das Urteil könne berlinweit Vermieter zum Klagen und nachahmen bewegen und die Mietpreisbremse so gefährden.
Berlin geht mit der Mietpreisbremse an den Start, Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich das nächste Bundesland sein, das vom neuen Gesetz Gebrauch macht. Abzuwarten bleibt, welche Wirkungen die Mietpreisbremse haben wird.
Red. R. Klatt